Laut Trinkwasserverordnung besteht eine Beprobungspflicht für Großanlagen.
Großanlagen sind Gebäude mit einem Trinkwasserspeicher >400 Liter oder eine Warmwasserleitung von Speicher bis letzte Entnahmestelle mit mehr als 3 Liter Wasserinhalt.
Wir sind ein zertifiziertes Unternehmen und führen vom Einbau der Probeventile bis zur Beprobung und Analyse alles für Sie durch.
Bei Fragen zu diesen Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.