Heizkostenverordnung
Seit 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung
in Kraft. Der Energieanteil für
die Warmwasserbereitung wurde bisher
oft rechnerisch über einen Wasserzähler
in der Speicherzulaufleitung. ermittelt.
Mit der neuen HKVO (§ 9 Abs. 2) muss ab
01.01.2014 der Energieanteil direkt mit
einem Wärmezähler gemessen werden,
der in den Speicher Heizkreislauf eingebaut
wird.